(Quelle: Infobrief Bienen@Imkerei vom 14.10.2022)
Information zu Futterkranzproben
Erfahrungsgemäß kommt es zu Beginn einer jeden Bienensaison aufgrund sehr hohen Probenaufkommens zu Engpässen in den Labors bei der Untersuchung von Futterkranzproben zur Ausstellung von Bienenseuchenfreiheitsbescheinigungen (umgangssprachlich "Gesundheitszeugnisse") gemäß §5 der Bienenseuchenverordnung. Empfehlenswert ist daher eine frühzeitige Probenziehung und Einsendung an ein Labor.
Die Gültigkeit der Bescheinigung beträgt 9 Monate ab dem Tag der Probenziehung. Entsprechend sind Einsendungen schon in diesem Jahr möglich.
Sollten Sie Proben an unser Labor einsenden wollen, bitten wir unser aktuellstes Einsendeformular zu verwenden. Dieses finden Sie hier: https://www.bienenkunde.rlp.de/Bienenkunde/Bienengesundheit/Amerikanische-Faulbrut/Formulare
Für ein Gesundheitszeugniss- ist es Notwendig das die Proben ducrch einen Bienensachverständigen (BSV) gezogen werden.